Landtag beschließt Reform der Polizeiausbildung und Stärkung der Wissenschaftlichkeit
Gesagt, getan: 2019 hatten sich die Regierungsparteien zum Ziel gesetzt, die polizeiliche Aus- und Fortbildung unter die Lupe zu nehmen sowie sie mit Blick auf die aktuellen Bedarfe zu reformieren. Mit dem heute beschlossenen Gesetz zur Neuordnung der Organisation von Studium, Ausbildung und Fortbildung der sächsischen Polizei (Drs 7/6004) haben wir ein zentrales Reformziel für die Sächsische Polizei erreicht, welches nun mit Leben gefüllt werden muss.
Hintergrund für den Reformbedarf: Ende 2018 setzte der sächsische Innenminister Roland Wöller eine Kommission zur Überprüfung der Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei ein. Anlass waren die im Herbst 2018 bekannt gewordenen Manipulationsvorwürfe an der Polizeifachhochschule im ostsächsischen Rothenburg/O.L. Geleitet wurde diese vom Brigadegeneral a. D. Armin Staigis. Die Kommission präsentierte ihre Ergebnisse im Sommer 2019 in einem umfassenden Bericht und mahnte Reformbedarfe an. Das Ergebnis zeigte Handlungsbedarf – auch über das Prüfungswesen hinaus.
Die Kommission sprach insgesamt 90 Empfehlungen aus, die insbesondere die Reform der Struktur und Organisation sowie die Stärkung des Forschungsstandortes der Polizeifachhochschule zum Ziel hatten. Das heute im Plenum beschlossene Gesetz vereint die Empfehlungen der Staigis-Kommission sowie die aktuellen gesellschaftlichen Bedarf und Erwartungen an gute Polizeiarbeit. Mit dem Gesetz werden wir der Besonderheit und gesellschaftlichen Bedeutung der Fachhochschule gerecht: Die Polizeifachhochschule ist eine besondere Einrichtung der sächsischen Hochschullandschaft, denn sie bildet das staatliche Gewaltmonopol im Freistaat Sachsen aus. Die Ausbildungsstätte hat damit eine besondere, staatliche Verantwortung. Zugleich ist eine moderne Lehre und Forschung der Garant für eine gute, demokratische und grundrechtsbasierte Aus- und Fortbildung.
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
1) Bündelung der Polizeiaus- und ‑fortbildung unter bestmöglichen Bedingungen, wie beispielsweise Stärkung des Austauschs und Vernetzung mit anderen Hochschulen
2) Stärkung des Fachhochschulbeirates durch Vertreter:innen von Gewerkschaften sowie Berufsverbänden
3) Gute Lehre durch Sicherung der Lehrfreiheit auch für Lehrpersonal und Lehrbeauftragte
4) kompetente und zukunftsorientierte Leitung der Fachhochschule
5) Mitwirkung des Senats an Besetzung von Leitungspositionen und Berufungen
6) Esprit und Weiterentwicklung der Forschung im Polizei- und Sicherheitsbereich
7) Sicherung von anwendungsorientierter freier Forschung
8) Mitwirkung des Senats bei Personalfragen, Berufungen, Lehrpersonalauswahl und Ämterbesetzungen
Für unsere Fraktion war ein zentrales und wichtiges Reformelement: die Sicherung der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit in der Hochschulorganisation und die Beteiligung der Gewerkschaften und Berufsverbände als externe Impulsgeber im Fachhochschulbeirat. Wir freuen uns, dass der Landtag dem Gesetz heute mehrheitlich zugestimmt hat und damit den Weg frei macht: Für eine Reform der Polizeiausbildung und polizeiliche Fortbildung sowie Stärkung der Wissenschaftsfreiheit an der Polizeifachhochschule Rothenburg. Jetzt geht es um eine gute und schnelle Umsetzung in die Praxis.
SÄCHSISCHER KOALITIONSVERTRAG
Der Schlüssel für eine gute Polizeiarbeit ist eine an den aktuellen Erfordernissen orientierte, gute Polizeiausbildung. Deshalb wollen wir die derzeitige Aus- und Weiterbildung bei der sächsischen Polizei den gesellschaftlichen Anforderungen anpassen, die Interdisziplinarität fördern sowie die demokratische Bildung, die interkulturelle Kompetenz und die Grundrechtsausbildung intensivieren. Dazu werden wir die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei umsetzen, für das Jahr 2021 eine Evaluierung der gesamten Ausbildung anstreben und auf dieser Grundlage die Ausbildungsinhalte anpassen. (S. 70 ff)
Albrecht Pallas:
Durch die Reform wird die Polizeifachhochschule Rothenburg als Herz und Verstand der Sächsischen Polizei gestärkt und weiterentwickelt. Die Novelle vollendet die mit der Staigis-Kommission begonnene Modernisierung polizeilicher Aus- und Fortbildung. Sie orientiert sich an den Empfehlungen der Kommission sowie den aktuellen gesellschaftlichen Anforderungen. Das ist richtig und wichtig, denn die Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf eine gute Polizeiarbeit verlassen können.
Gerade deshalb braucht es die Sicherung einer auch strukturell gewährleisteten Wissenschaftsfreiheit an der Fachhochschule und freie anwendungsorientierte Forschung in ihren Themen. Zwei Dinge waren mir dabei wichtig: der Senat wird als Herzkammer der akademischen Selbstverwaltung deutlich gestärkt und im Fachhochschulbeirat verbinden wir den Organisationsbezug zu Gewerkschaften sowie Berufsverbänden mit der breiten Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen.
Durch die dringend notwendige Reform ist die Fachhochschule für die kommenden Aufgaben gut gerüstet. Zudem wird Raum für eine stetige Weiterentwicklung der Polizeiausbildung und polizeilichen Fortbildung in Sachsen geschaffen. Das war eines unserer zentralen Reformziel im Koalitionsvertrag und wird damit erfüllt.
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