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Albrecht Pallas

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+++ Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden +++ Kappungsgrenze gilt jetzt auch in Leipzig +++

9. Januar 2018

Kategorien: Alle | Pressemitteilung

Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag

Thema: Stadtentwicklung/Wohnungsbau

Albrecht Pallas, Sprecher für Wohnungsbau und Stadtentwicklung der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zur heute vom Kabinett verabschiedeten Änderung der Kappungsgrenzen-Verordnung:

Pallas: Bezahlbarer Wohnraum ist weiter unser Thema

+++ Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden +++ Kappungsgrenze gilt jetzt auch in Leipzig +++

„Nunmehr kann auch in Leipzig der Anstieg von Mieten begrenzt werden. Das ist ein wichtiger Schritt für Mieterinnen und Mieter, denn Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden“

so Albrecht Pallas zum Beschluss des Kabinetts, das am Dienstag die sogenannte Kappungsgrenzen-Verordnung geändert hatte. Danach dürfen Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent statt wie bisher um 20 Prozent erhöht werden. Leipzig hatte im vergangenen Sommer einen entsprechenden Antrag gestellt.

„Nicht zuletzt auf den Druck der SPD-Fraktion ist das Thema bezahlbarer Wohnraum in Sachsen wieder auf die Tagesordnung gelangt. Zusammen mit dem Förderprogramm zum sozialen Wohnungsbau wollen wir dafür sorgen, dass auch in Zukunft genügend bezahlbarer Wohnraum für alle Menschen in Sachsen zur Verfügung steht und einer soziale Spaltung in den Städten entgegengetreten  wird“

so Pallas weiter.

„Unser Augenmerk gilt auch dem alters- und behindertengerechten Umbau von bestehenden Wohnungen. Denn wir wollen, dass die Menschen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden bleiben können. Auch dafür haben wir neue Programme und Förderzuschüsse aufgelegt. Im Haushalt 2017/18 stehen rund 143 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Wir wollen nun die Finanzierung der Förderprogramme langfristig absichern. Bezahlbarer Wohnraum ist weiter unser Thema.“

Hintergrund: In der Kappungsgrenzen-Verordnung sind die Gemeinden aufgeführt, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Bislang war nur Dresden eine solche Gemeinde.  Für Dresden trat die Kappungsgrenze im Juli 2015 in Kraft.